Einführung e-Rezept ab Januar 2024

ab dem 1. Januar 2024 werden wir in unserer Praxis die Verordnungen von rezeptpflichtigen Arzneimitteln auf das so genannte e-Rezept umstellen. Dies betrifft ausschließlich Medikamente, die Kassenpatienten bisher auf dem „rosafarbenen“ Formular verordnet bekamen. Nicht betroffen sind Hilfsmittel wie Rollstühle, Kompressionsstrümpfe o.ä., auch keine Verordnungen auf dem „grünen“ Rezept oder Privatrezept.

Was bedeutet das für Sie konkret:

Sie können ein e-Rezept auf den bekannten Wegen bestellen, telefonisch auf unseren Anrufbeantworter, per Fax oder E-Mail (anmeldung@praxis-boxdorf.de) oder über Medi-quu. Sobald das e-Rezept erstellt wurde, können Sie dann mit Ihrer Gesundheitskarte direkt in die Apotheke gehen und dort nach Vorlage dieser Karte das Rezept einlösen. Sie benötigen also keinen Ausdruck mehr.

Da die e-Rezepte gebündelt von den Ärzten signiert werden, können Sie Ihr Rezept in der Apotheke nicht sofort, sondern erst am folgenden Halbtag abrufen – also nachmittags am selben Tag, sofern Sie vormittags geordert haben, oder vormittags am Folgetag, sofern dies am Nachmittag geschehen ist.

Bitte beachten Sie, dass trotz der vereinfachten Bestellweise die Vorlage der Gesundheitskarte in unserer Praxis im Laufe des aktuellen Quartals unbedingt nötig ist.

Wir bitten Sie schon jetzt um Verständnis, falls es in dieser für uns alle ungewohnten Umstellungsphase zu für Sie ungewohnte Fehler in den Abläufen kommen könnte.

Gerne können Sie einen Termin an unserer Anmeldung persönlich, telefonisch, per Mail oder über unser Terminbuchungssystem vereinbaren

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