Atteste zur Corona-Impfung

Seit fast zwei Monaten erfolgen die Impfungen in den zentralen und mobilen Impfzentren. Durch die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut wurden so genannte Priorisierungsgruppen bestimmt, welche am 08. Februar angepasst wurde. Dadurch können auch jüngere Patientinnen und Patienten mit gewissen Vorerkrankungen in eine höhere Gruppe gelangen. Genauere Informationen mit Link zur Impfverordnung Corona können Sie unter anderem auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erfahren: https://www.kbv.de/html/1150_50505.php

Sollten Sie durch die Vorerkrankungen in eine höhere Gruppe gelangen, benötigen Sie erst am Impftermin ein entsprechendes Attest. In diesem wird/werden nicht die Diagnose(n) genannt, es erfolgt die Bestätigung, dass eine oder mehrere Diagnosen nach der Impfverordnung vorliegen. Das Attest erhalten Sie in unserer Praxis nach Bestellung telefonisch, per Mail oder persönlich und ist für Sie kostenlos! Nach Wunsch senden wir es Ihnen auch postalisch zu.

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