Jugendschutzuntersuchung

Nach den Bestimmungen des so genannten Jugendarbeitszeitschutzgesetz (JArbSchG) ist für Jugendliche, die zwischen 15 und 18 Jahre alt sind, vor Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, speziell vor Beginn einer betrieblichen Ausbildung, eine Jugendschutzuntersuchung – die „Erstuntersuchung“ – zwingend erforderlich.

Die Untersuchung beginnt mit einem Fragebogen, der von den Jugendlichen im Vorfeld ausgefüllt und mitgebracht werden sollte. Es folgt ein Test der Sehstärke und des Farbsehens sowie eine Urinkontrolle mit einem Schnelltest (Urinstreifentest), Größe, Gewicht, Blutdruck und Puls werden gemessen. Zum Abschluss führt der Arzt mit der/m Jugendlichen ein ausführliches Gespräch und führt die körperliche Untersuchung durch. Sollte es dabei zu Auffälligkeiten kommen, ist die Überweisung zu einem entsprechenden Facharzt erforderlich (z.B. Augenarzt, HNO-Arzt).

Wenn die Befunde alle unauffällig verlaufen, wird die entsprechende Bescheinigung ausgestellt, die dann dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann.

Die Untersuchung nach dem JArbSchG ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, sondern wird vom Gewerbeaufsichtsamt bezahlt und ist für die Jugendlichen kostenfrei.

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PRAXISZEITEN

Mo./Di./Do./Fr. 08:00 – 11:30
15:00 – 18:00
Mittwoch 08:00 – 11:30

0911. 30 26 90

PRAXIS STANDORT